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Gartenplan für eine junge Familie



















HONORAR


Erstkontakt:

Einen ersten Termin bei Ihnen zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Erfassung der örtlichen Gegebenheiten Ihres Gartens biete ich zum Pauschalpreis an: Ab 50,- € netto zzgl. 10 Cent je km Anfahrtspauschale (südliches Schleswig-Holstein und Hamburg nördlich der Elbe) bis 90,- € netto zzgl. 10 Cent je km Anfahrtpauschale (bis dänische Grenze und Nord-Niedersachsen).
Bei noch größeren Entfernungen erfolgt eine Aufwandsvergütung nach Vereinbarung.

Dieser erste Ortstermin dauert ca. 1 bis 2 Stunden und Sie werden dabei von mir eine ganze Menge wertvoller Tipps, Anregungen und Hintergrundinformationen sowie - natürlich - Vorschläge zu möglichen Gestaltungslösungen erhalten.

Bei einer Auftragserteilung wird diese Erstkontakt-Pauschale auf das Planungshonorar angerechnet.
Doch auch dann, wenn Sie keine weitere Zusammenarbeit wünschen, ist diese kleine Geldausgabe nicht vergeudet sondern gewinnbringend für Sie - dies wurde mir schon mehrfach von Kunden mitgeteilt.

Dazu noch eine Anmerkung:
Einige Firmen unterschiedlichster Branchen stellen Ortstermine und/oder Angebotserstellungen in Rechnung. Dies finde ich fair, denn so wird nur derjenige Kunde zur Kasse gebeten, der diese Anfrage gestellt hat. Andernfalls müssen nämlich diejenigen Kunden, welche die Firma beauftragen, dann für alle übrigen vergeblichen Angebote mitbezahlen. Das ist logisch, denn kein Unternehmen kann mit unvergütetem Leistungsaufwand überleben.
Bei unserem Ortstermin bekommen Sie von mir nicht nur eine Menge Ideen zur Gestaltung Ihres Gartens, sondern darüberhinaus beispielsweise auch geldwerte Hinweise zur Reduzierung des Pflegeaufwands. Die Erstkontakts-Pauschale ist also auf jeden Fall gut investiert.






Honorar-Ermittlung:

Zur Vergütung planerischer Leistungen gibt es eine gesetzliche Vorschrift, die 'Honorarordnung für Architekten und Ingenieure' (HOAI).
Diese Verordnung dient mir als Rechts- und Vertragsgrundlage und zur Ermittlung meines Honorars.

Abweichungen von der HOAI beziehen sich vor allem auf eine Reduzierung des bürokratischen und betrieblichen Aufwandes: Ich versuche, unproduktive "Reibungsverluste" so gering wie möglich zu halten. So können sich das von Ihnen eingesetzte Geld und die von mir eingebrachte Leistung mit größtmöglichem Wirkungsgrad im Resultat, d.h. in Ihrem fertigen Garten wiederfinden.
Für Sie dürfte dabei am interessantesten sein, daß ich Privatkunden aufgrund meiner Unternehmerphilosophie der "Aufwandsminimierung" [siehe dazu auch Menüpunkt 'Entscheidungshilfe' - Punkt G) 'Resultatseffizienz' ] einen deutlichen Rabatt auf das gemäß HOAI errechnete Honorar einräume (mir ist dies auch möglich, weil ich kein eingetragener Architekt bin). Während die HOAI z.B. für die Hausgartenplanung um die 30 % der sogenannten anrechenbaren Kosten als Architektenhonorar vorsieht, kalkuliere ich dafür lediglich 20 bis 25 %.

malerischer GartenkorridorSteg in Badeteich


Die Höhe des Honorars ergibt sich somit proportional zur Bausumme. Für den vollen Architektenservice (angefangen von Beratung und Planung über Angebotseinholung und -auswertung sowie die Bau- und Pflanzleitung bis hin zur Abschluskontrolle und Dokumentation) müssen Sie mit maximal 1/5 der Gesamtkosten der Gartenbaumaßnahme rechnen.
Werden nicht sämtliche planerischen Leistungen ‒ das "Rundum-Sorglos-Paket", [siehe dazu auch unter Menüpunkt 'Angebotene Leistungen' - Punkt 1. 'Gartenplanung konkret' ] ‒ beauftragt, so reduziert sich das Honorar anteilig gemäß den Vorgaben der HOAI.

Auf Wunsch können wir für bestimmte Leistungen auch einen Festpreis vereinbaren oder aber nach zeitlichem Aufwand abrechnen. Für ein Zeithonorar setze ich einen Stundensatz von 45,- € netto zzgl. MwSt. an [siehe dazu auch unter Menüpunkt 'Angebotene Leistungen' - Punkt 4. 'Beratungen und Führungen' ].

Spätestens wenn die Firmenangebote zur Ausführung vorliegen, wissen Sie, was die gesamte Planung und Gestaltung ungefähr kosten wird, noch bevor der erste Spatenstich getan wird.

gepflasterte TerrasseTerrasse mit Klinkerbelag

Und noch etwas:
"Es wird sowieso alles immer viel teurer als geplant" ‒ dieser zumindest im öffentlichen Bereich leider sehr zutreffende Satz gilt für meine Arbeit nicht. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, aber angesichts der realen Situation bin ich durchaus etwas stolz darauf, feststellen zu können: In meinen Projekten wird die Bausumme innerhalb des vom Kostenvoranschlag vorgegebenen Rahmens fast immer eingehalten, nur selten geringfügig überschritten, bisweilen auch unterschritten. Wenn es deutlich teurer wird, dann stets aufgrund echter Mehrleistungen und Auftragserweiterungen aufgrund ausdrücklichen Wunsches des Kunden.



                                               
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